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Das Verfahren

Ende 2000 haben die Selbstverwaltungspartner – die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unter Beteiligung der Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerates – auf der Grundlage des § 135a Abs. 2 SGB V und des § 137 SGB V Verträge für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften geschlossen. Damit schufen sie ab dem 1. Januar 2001 die Grundlage für die externe vergleichende Qualitätssicherung für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser.