Das Verfahren
Ende 2000 haben die Selbstverwaltungspartner – die Spitzenverbände
der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung
sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unter Beteiligung der
Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerates – auf der Grundlage des
§ 135a Abs. 2 SGB V und des § 137 SGB V Verträge für die Umsetzung der
gesetzlichen Vorschriften geschlossen. Damit schufen sie ab dem 1.
Januar 2001 die Grundlage für die externe vergleichende
Qualitätssicherung für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser.